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STRANDBENUTZUNGSGEBÜHR

STRANDBENUTZUNGSGEBÜHR

Die Gemeinde Schönberg hat drei Ortsteile, die an der Küste liegen. Wenn Du am Schönberger Strand oder in Kalifornien an den Strand gehen möchtest mustt Du in der Zeit vom 15.03. - 31.10. eines jeden Jahres Strandbenutzungsgebühr zahlen. Diese Gebühr ist vergleichbar mit dem Eintritt in ein Freibad oder eie Schwimmhalle. Die Pflege des Strandes inklusive der Wiederherstellung nach Sturmschäden oder die Badeaufsicht ist für uns sehr kostenintensiv, daher fällt diese Gebühr an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Datum. Der Besuch des Strandes in Brasilien ist Strandbenutzungsgebührenfrei.

Die Strandbenutzungsgebühr, gemäß § 2 Abs. 2 der derzeit gültigen Satzung beträgt für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres


1. für einen Tag 2,00 €

2. für eine Woche 10,00 €

3. für einen Monat 28,00 €


4. für die gesamte kurabgabepflichtige Zeit 40,00 €

5. für Einwohner und die in der Gemeinde im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehenden Personen für die gesamte kurabgabepflichtige Zeit 10,00 €.

 

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX mit einem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 % erhalten eine Ermäßigung auf die Strandbenutzungsgebühr in Höhe von 50%.  Personen, die den schwerbehinderten Menschen aufgrund der Eintragungen im Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „B“) begleiten müssen. Das Vorliegen einer Schwerbehinderung und die Notwendigkeit der Begleitung sind bei Entstehen der Abgabepflicht nachzuweisen. Eine nachträgliche Er-stattung erfolgt nicht.

Ihr könnt die Gebühr an den Automaten, die an den Strandaufgängen stehen bezahlen oder mit der moBILET-App